Die Informations­plattform rund um lokal produzierten Strom.

Der Bau und die Vermarktung eines dezentralen Kraftwerks stellen die Projektbeteiligten vor viele Fragen und Hürden. Auf dieser Seite finden Sie neutrale und umfassende Informationen und Dokumente zu Ihrer Unterstützung.

Wir stellen drei Betriebs­modelle vor. Seit 2018 gibt es den «Zusammen­schluss zum Eigenverbrauch» . Mit dem neuen Stromgesetz treten im Januar 2025 zudem die Regelungen für «virtuelle Zusammen­schluss zum Eigenverbrauch»  in Kraft. Ab 2026 werden darüber hinaus «lokale Elektrizitäts­gemeinschaften» möglich. Diese Modelle ermöglichen die lokale Vermarktung der produzierten Energie und somit die Amortisation der Investitionen.

ZEV

Zusammenschluss zum Eigenverbrauch

Der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) ermöglicht seit 2018 den privaten Verkauf von lokal produziertem Strom. Allen Verbraucher:innen, welche einen Netzanschluss­punkt teilen, kann der lokal produzierte Strom zur Verfügung gestellt und abgerechnet werden. Oft handelt es sich hierbei um Mehrfamilienhäuser.

vZEV

Virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch

Ein virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrach (vZEV) erlaubt es, produzierten Strom lokal zu verkaufen. Da bei diesem Modell die Teilnehmer:innen mit Smart Metergemessen und virtuell zusammengerechnet werden, kann der vZEV über den Netzanschlusspunkt hinaus gebildet werden. Dies kann die Nutzung einer Verteilkabine oder Trafostation beinhalten. Der lokal produzierte Strom kann dabei nicht nur einseitig verkauft, sondern auch gegenseitig ausgetauscht werden.

LEG

Lokale Elektrizitäts­gemeinschaften

Eine lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) ist ein lokaler Markplatz innerhalbeiner Gemeinde, auf welchem Stromproduzent:innen und Endverbraucher:innen Strom lokal handeln können. Dabei sind sie nicht auf das lokale Verteilnetz der Netzebene 7 (NE7) beschränkt, sondern können auch über Trafostationen (NE6) und das regionale Verteilnetz (NE5) Strom austauschen.

ZEV

Zusammenschluss zum Eigenverbrauch

Der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) ermöglicht seit 2018 den privaten Verkauf von lokal produziertem Strom. Allen Verbraucher:innen, welche einen Netzanschluss­punkt teilen, kann der lokal produzierte Strom zur Verfügung gestellt und abgerechnet werden. Oft handelt es sich hierbei um Mehrfamilienhäuser.
Mehr erfahren

vZEV

Virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch

Ein virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrach (vZEV) erlaubt es, produzierten Strom lokal zu verkaufen. Da bei diesem Modell die Teilnehmer:innen mit Smart Metergemessen und virtuell zusammengerechnet werden, kann der vZEV über den Netzanschlusspunkt hinaus gebildet werden. Dies kann die Nutzung einer Verteilkabine oder Trafostation beinhalten. Der lokal produzierte Strom kann dabei nicht nur einseitig verkauft, sondern auch gegenseitig ausgetauscht werden.
Mehr erfahren

LEG

Lokale Elektrizitäts­gemeinschaften

Eine lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) ist ein lokaler Markplatz innerhalbeiner Gemeinde, auf welchem Stromproduzent:innen und Endverbraucher:innen Strom lokal handeln können. Dabei sind sie nicht auf das lokale Verteilnetz der Netzebene 7 (NE7) beschränkt, sondern können auch über Trafostationen (NE6) und das regionale Verteilnetz (NE5) Strom austauschen.
Mehr erfahren
ZEV
Zusammenschluss zum Eigenverbrauch
Mehr erfahren
Demarcation content
Gesetzliche Grundlage und Motivation
Die Förderung von PV Anlagen mittels Eigenverbrauch ist im Energiegesetz beschrieben.
Ausdehnung
Das Netz vom Verteilnetzbetreiber darf für den Strom-Austausch nicht genutzt werden. Hinter einem Verknüpfungspunkt, d.h. normalerweiswe ein Gebäude (z.B. MFH).
Messung
Messung vom Anschlusspunkt und PV Anlagen > 30 kVA durch VNB, Teilnehmer der ZEV durch private Zähler (Verntowrtung Grundeigentümer
Individuelle
Energiebeschaffung
Die ZEV wird wie ein Endverbraucher behandelt, d.h. alle Teilnehmer haben den gleichen Energielieferanten und das gleiche Stromprodukt. Bezieht der ZEV den Netzstrom auf dem freien Markt, kann er mehrere Energielieferanten haben.
Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt über den beauftragten Abrechnungsdienstleister oder eine Privatperson/ die Verwaltung. Der ZEV Betreiber muss die internen Verbräuche selber erfassen.
Kosten
Der VNB stellt dem ZEV eine Rechnung für die Netznutzung, die geliefete Energie (falls ZEV in der Grundversorgung) und Messung (nur VNB Zähler). Die Abwicklung des ZEV durch den VNB ist kostenfrei. Der ZEV Abrechnungsdienstleister erstellt eine individuele Offerte. In der Regel müssen mit höheren Initialkosten gerechnet werden für den einmaligen Umbau der Elektroverteilung und Einbau der privaten Smart Meter.
Interne Tarifgestaltung
Siehe Leitfaden Eigenverbrauch
Demarcation content
Gesetzliche Grundlage 

und Motivation
Die Förderung von PV Anlagen mittels Eigenverbrauch ist im Energiegesetz beschrieben.
Ausdehnung
Das Netz vom Verteilnetzbetreiber darf für den Strom-Austausch nicht genutzt werden. Hinter einem Verknüpfungspunkt, d.h. normalerweiswe ein Gebäude (z.B. MFH).
Messung
Messung vom Anschlusspunkt und PV Anlagen > 30 kVA durch VNB, Teilnehmer der ZEV durch private Zähler (Verntowrtung Grundeigentümer
Kosten Netznutzung
keine
Individuelle
Energiebeschaffung
Die ZEV wird wie ein Endverbraucher behandelt, d.h. alle Teilnehmer haben den gleichen Energielieferanten und das gleiche Stromprodukt. Bezieht der ZEV den Netzstrom auf dem freien Markt, kann er mehrere Energielieferanten haben.
Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt über den beauftragten Abrechnungsdienstleister oder eine Privatperson/ die Verwaltung. Der ZEV Betreiber muss die internen Verbräuche selber erfassen.
Kosten
Der VNB stellt dem ZEV eine Rechnung für die Netznutzung, die geliefete Energie (falls ZEV in der Grundversorgung) und Messung (nur VNB Zähler). Die Abwicklung des ZEV durch den VNB ist kostenfrei. Der ZEV Abrechnungsdienstleister erstellt eine individuele Offerte. In der Regel müssen mit höheren Initialkosten gerechnet werden für den einmaligen Umbau der Elektroverteilung und Einbau der privaten Smart Meter.
Interne Tarifgestaltung
Siehe Leitfaden Eigenverbrauch
vZEV
Virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch
Mehr erfahren
Demarcation content
Gesetzliche Grundlage und Motivation
Die Förderung der PV Anlagen mittels Eigenverbrauch ist im Energiegesetz beschrieben.
Ausdehnung
Die Anschlussleitung und die Infrastruktur am Anschlusspunkt darf für den Austausch genutzt werden. Alle Teilnehmer müssen am gleichen Punkt (z.B. gleiche Verteilkabine) angeschlossen sein.
Messung
Für die Abrechnung zwischen VNB und vZEV relevante Messungen sowie PV Anlagen > 30 kVA durch VNB Zähler. Messung der Teilnehmer durch private oder VNB Zähler (Wahl Grundeigentümer)
Individuelle
Energiebeschaffung
Die vZEV wird wie ein Endverbraucher behandelt, d.h. alle Teilnehmer haben den gleichen Energielieferanten und das gleiche Stromprodukt. Bezieht der vZEV den Netzstrom auf dem freien Markt, kann er mehrere Energielieferanten haben.
Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt über den beauftragten Abrechnungsdienstleister oder eine Privatperson/ die Verwaltung. Der VNB liefert die Verbräuche der einzelnen vZEV Teilnehmer.
Kosten
Der VNB stellt dem ZEV eine Rechnung für die Netznutzung, die geliefete Energie (falls ZEV in der Grundversorgung) und Messung (alle VNB Zähler). Die Abwicklung der vZEV durch den VNB ist kostenfrei. Die Nutzung der Kundenschnittstelle ist kostenfrei, die Verteilnetzbetreiber müssen die Messdaten zur Verfügung stellen. Der Smart Meter Reader muss von privater Seite beschafft und installiert werden.
Interne Tarifgestaltung
Siehe Leitfaden Eigenverbrauch
Demarcation content
Gesetzliche Grundlage 

und Motivation
Die Förderung der PV Anlagen mittels Eigenverbrauch ist im Energiegesetz beschrieben.
Ausdehnung
Die Anschlussleitung und die Infrastruktur am Anschlusspunkt darf für den Austausch genutzt werden. Alle Teilnehmer müssen am gleichen Punkt (z.B. gleiche Verteilkabine) angeschlossen sein.
Messung
Für die Abrechnung zwischen VNB und vZEV relevante Messungen sowie PV Anlagen > 30 kVA durch VNB Zähler. Messung der Teilnehmer durch private oder VNB Zähler (Wahl Grundeigentümer)
Kosten Netznutzung
keine
Individuelle
Energiebeschaffung
Die vZEV wird wie ein Endverbraucher behandelt, d.h. alle Teilnehmer haben den gleichen Energielieferanten und das gleiche Stromprodukt. Bezieht der vZEV den Netzstrom auf dem freien Markt, kann er mehrere Energielieferanten haben.
Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt über den beauftragten Abrechnungsdienstleister oder eine Privatperson/ die Verwaltung. Der VNB liefert die Verbräuche der einzelnen vZEV Teilnehmer.
Kosten
Der VNB stellt dem ZEV eine Rechnung für die Netznutzung, die geliefete Energie (falls ZEV in der Grundversorgung) und Messung (alle VNB Zähler). Die Abwicklung der vZEV durch den VNB ist kostenfrei. Die Nutzung der Kundenschnittstelle ist kostenfrei, die Verteilnetzbetreiber müssen die Messdaten zur Verfügung stellen. Der Smart Meter Reader muss von privater Seite beschafft und installiert werden.
Interne Tarifgestaltung
Siehe Leitfaden Eigenverbrauch
LEG
Lokale Elektrizitäts­gemeinschaften
Mehr erfahren
Demarcation content
Gesetzliche Grundlage und Motivation
Die LEG stellen keine Förderung , sondern eine lokale Marktöffnung dar und sind im StromVG geregelt.
Ausdehnung
Das Verteilnetz darf für den Austausch des produzierten Stroms genutzt werden. Alle Teilnehmer müssen in der gleichen Gemeinde, beim gleichen VNB angeschlossen sein.
Messung
Alle Messungen durch VNB Zähler
Kosten Netznutzung
Alle Teilnehmer hinter dem gleichen Transformator --> 30% Zwischen den Teilnehmern ist ein Transformator --> 10%
Individuelle
Energiebeschaffung
Den Strom welchen die LEG Teilnehmer nicht aus der LEG beziehen, können sie indviduell beschaffen. ("... beziehen sie weiterhin aus der Grundversorgung oder von ihrem Energielieferanten.")
Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt über den beauftragten LEG-Abrechnungsdienstleister oder eine Privatperson/ die Verwaltung. Der VNB liefert die Verbräuche der einzelnen vZEV Teilnehmer.
Kosten
Die Abwicklung von LEG durch den VNB ist kostenfrei. Abrechnungsdienstleistungen für den LEG-internen Strom verrechnet der Dienstleister. Die Nutzung der Kundenschnittstelle ist kostenfrei, die Verteilnetzbetreiber müssen die Messdaten zur Verfügung stellen. Der Smart Meter Reader muss von privater Seite beschafft und installiert werden.
Interne Tarifgestaltung
Die Tarife müssen individuell gestaltet werden. Es gilt jedoch immer, dass der verrechnete lokale Strom (Solarstrom) nie teurer als das äquivaltente Netzstromprodukt sein darf.
Demarcation content
Gesetzliche Grundlage 

und Motivation
Die LEG stellen keine Förderung , sondern eine lokale Marktöffnung dar und sind im StromVG geregelt.
Ausdehnung
Das Verteilnetz darf für den Austausch des produzierten Stroms genutzt werden. Alle Teilnehmer müssen in der gleichen Gemeinde, beim gleichen VNB angeschlossen sein.
Messung
Alle Messungen durch VNB Zähler
Kosten Netznutzung
Alle Teilnehmer hinter dem gleichen Transformator --> 30% Zwischen den Teilnehmern ist ein Transformator --> 10%
Individuelle
Energiebeschaffung
Den Strom welchen die LEG Teilnehmer nicht aus der LEG beziehen, können sie indviduell beschaffen. ("... beziehen sie weiterhin aus der Grundversorgung oder von ihrem Energielieferanten.")
Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt über den beauftragten LEG-Abrechnungsdienstleister oder eine Privatperson/ die Verwaltung. Der VNB liefert die Verbräuche der einzelnen vZEV Teilnehmer.
Kosten
Die Abwicklung von LEG durch den VNB ist kostenfrei. Abrechnungsdienstleistungen für den LEG-internen Strom verrechnet der Dienstleister. Die Nutzung der Kundenschnittstelle ist kostenfrei, die Verteilnetzbetreiber müssen die Messdaten zur Verfügung stellen. Der Smart Meter Reader muss von privater Seite beschafft und installiert werden.
Interne Tarifgestaltung
Die Tarife müssen individuell gestaltet werden. Es gilt jedoch immer, dass der verrechnete lokale Strom (Solarstrom) nie teurer als das äquivaltente Netzstromprodukt sein darf.

Grundlagen­dokumente

Gesetz

Stromversorgungs­gesetz (StromVG)

ePaper lesen
Gesetz

Vorlage für eine sichere Stromversorgung

ePaper lesen
Gesetz

Die wichtigsten Massnahmen im Energiegesetz

ePaper lesen
Verordnung

Stromversorgungs­verordnung (StromVV)

ePaper lesen
Verordnung

Energieverordnung (EnV)

ePaper lesen
Handbücher

Leitfaden Eigenverbrauch

ePaper lesen
Branchenempfehlung

Elektrizitäts­gemeinschaften (LEG)

ePaper lesen
Handbuch

Eigenverbrauchs­regelung (HER)

ePaper lesen

Verteilnetzbetreiber
finden

Suchen...

Diese Informationen werden bereit­gestellt durch:

0
1

EnergieSchweiz

0
2

Swissolar

0
3

VSE