Sed ut perspiciatis unde omnis iste natus error sit voluptatem accusantium doloremque laudantium, totam rem aperiam, eaque ipsa quae ab illo inventore veritatis et quasi architecto beatae vitae dicta sunt explicabo.
Während ZEV-Betreiber:innen eine private Messinfrastruktur aufbauen müssen, übernimmt bei einem vZEV der Netzbetreiber die Messung und liefert alle notwendigen Messwerte an die vZEV-Betreiber:innen. Dieses Modell ist seit dem 01.01.2025 möglich.
Der virtuelle ZEV kann in einem Gebäude (Neugründung im Zusammenhang mit der Errichtung einer PVA, oder bei Umstellung von einem Praxismodell) gebildet werden. «Im Vergleich zum ZEV werden keine eigenen Zähler installiert. Die Zähler des Verteilnetzbetreibers bleiben bestehen»
Es kann im Gebäude auch nur einem Verbraucher (bspw. Allgemeinstrom, E-mobility oder Wärmepumpe) der lokale Strom zur Verfügung gestellt und verrechnet werden.
Bei einem virtuellen ZEV in einem MFH können sich beliebig viele Parteien gegen eine Teilnahme entscheiden. Diese Parteien werden virtuell aus bilanziert und bleiben mit ihrem beliebigen Stromprodukt Endkund:innen beim VNB.
Es können sich mehrere ZEV zu einem gemeinsamen virtuellen ZEV zusammenschliessen. Es kann lokaler Strom untereinander ausgetauscht werden.
vZEV, ZEV und Endverbraucher:innen ohne eigene Produktion können sich zu vZEV zusammenschliessen.
Im vZEV benötigt der vZEV-Dienstleister von jedem Stromzähler die 15-Minuten-Lastgangdaten für das Erstellen der Stromrechnungen an die vZEV-Teilnehmer:innen. Die VNB arbeiten an einer gemeinsamen Lösung zur Übermittlung der Abrechnungsdaten an die vZEV-Dienstleister. Aufgrund der Vielzahl von Anpassungen und der kurzen Zeit sind die Arbeiten aber noch nicht abgeschlossen. Updates zu einer gemeinsamen Lösung folgen auf dieser Website.
Die Echtzeitdaten müssen den vZEV-Betreiber:innen am Zähler zur Verfügung gestellt werden. Diese Schnittstelle wird Kundenschnittstelle genannt. Da es dazu keine Norm und keinen etablierten Standard gibt, ist für das Auslesen der Daten ein privater Smart Meter Reader (Adapter) nötig. Mithilfe des Adapters können Energiemanagementsysteme (EMS) die Messdaten aller Smart Meter in der Schweiz auslesen.
Weitere Informationen sind im VSE Branchendokument «Standards Kundenschnittstelle fürintelligente Messsysteme» zu finden.
Dieser Fall muss individuell betrachtet werden. Der Grundeigentümer bzw. die Grundeigentümerin kann aber die Einrichtung eines vZEV fordern und diese mit anderen vZEV oder ZEV zusammenschliessen.
Bestehende ZEV werden grundsätzlich weiter so betrieben. Ein Wechsel ist nur mitZustimmung vom VNB und ZEV-Betreiber:in möglich. Die privatrechtliche Vereinbarung mit dem ZEV-Dienstleister (z.B. Kündigungsfristen) sind unterschiedlich und müssen im Einzelfall geprüft werden.
Ja. Der VNBmuss alle Zähler installieren, wenn die Grundeigentümer:innen das möchten.
Füreinen vZEV muss eine gemeinsame Abrechnung erfolgen. Die Abrechnung des ZEV innerhalb eines vZEV kann jeden ZEV unabhängig sicherstellen.
Das Praxismodell darf wie der vZEV die Anschlussleitung nutzen. Das Praxismodell ist ein freiwilliges Angebot vom VNB, für welches weniger Vorgaben existieren.Der VNB hat somit mehr Freiheiten bei der Definition der Regeln. Der VSE empfiehlt aber, die gleichen Regeln wie bei vZEV anzuwenden. Die Grundeigentümer:innen können ein Praxismodell verlassen und einen vZEV anmelden, wenn ihnen die Vorgaben zum Praxismodell nicht zusagen.
Ja, das ist möglich.